Selbstsäkularisierung – Bischofskonferenz lockert kirchliches Arbeitsrecht

Mathias von Gersdorff

Mit erschütternder Geschwindigkeit und Entschlossenheit setzt die katholische Kirche in Deutschland ihre Selbstsäkularisierung fort.

Nun lockert sie das kirchliche Arbeitsrecht – aus freien Stücken, wie in einer Presseerklärung der Deutschen Bischofskonferenz zu lesen ist. In keiner Weise ist sie dazu verpflichtet.

Die Deutsche Bischofskonferenz erledigt das, was Napoleon nicht geschafft hat.

Begründet beispielsweise ein Paar eine homosexuelle Lebenspartnerschaft, so soll dies nicht mehr zu einer Kündigung führen. Dadurch geben die katholischen Verbände sogar ihre eigene Identität preis.

In vielen Ländern kämpft die katholische Kirche, damit sie nicht per staatliches Gesetz zu solchen Maßnahmen gezwungen wird – aber in Deutschland knickt man bereitwillig vor dem Zeitgeist ein. Gewerkschaften können von nun an „am Zustandekommen kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen organisatorisch“ beteiligt werden. Die Kirche verzichtet auf diese Weise freiwillig auf jene Freiheit, die sie für die Erfüllung ihrer Mission braucht.

Eine zweite Zivilehe nach einer Scheidung soll nur in Ausnahmefällen zu einer Kündigung führen. Hier wird schon das vollzogen, was sich manche Bischöfe von der Familiensynode im Oktober 2015 wünschen: Die Schleifung der katholische Lehre über die Ehe.

Mit diesen und vielen weiteren Maßnahmen werden katholische Verbände wie Caritas oder „Sozialdienst katholischer Frauen“ praktisch zu weltlichen Unternehmen. Der katholische Geist, der in diesen Verbänden leben sollte, kann unter diesen Umständen kaum noch existieren.

Diese Maßnahmen sind erschütternd, weil sie praktisch nicht mehr rückgängig zu machen sind. Sie sind Symptom eines völligen Mangels an historischem Bewusstsein.

Die katholische Kirche in Deutschland verzichtet freiwillig auf einen Status, der fast einmalig auf der Welt ist. Hier vollbringt die Bischofskonferenz, was in anderen Ländern nur durch liberalistische Revolutionen möglich war.